Sommermeier + Partner Steuerberatungsgesellschaft
Herderstr. 26
40721 Hilden
WGS Sommermeier GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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Wenn bei Gebäuden, die teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise umsatzsteuerfrei verwendet werden, erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verwendeten Räume bestehen, sind die Vorsteuerbeträge nach dem sog. Umsatzschlüssel aufzuteilen.
mehrÖsterreichische Sozialversicherungsbeiträge, die dort von der Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer abgezogen wurden, können nicht nochmals in Deutschland unter Berufung auf das Unionsrecht als Sonderausgaben abgezogen werden.
mehrWenn ein Vermieter in der vermieteten Wohnung umfangreichere Instandsetzungsarbeiten durchführen lassen will, muss der Mieter das dulden. Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn dies dem Mieter wegen schwerer Erkrankung nicht zumutbar ist.
mehrWenn sich die Erstellung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen erheblich verzögert, rechtfertigt dies allein nicht dessen Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit.
mehrWie ist zu verfahren, wenn bei einem Vermietungsobjekt die Miete in einer finanziellen Notsituation aufgrund der Corona-Krise ganz oder teilweise erlassen wird?
mehrBeiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein, der Leistungen in Krankheitsfällen gewährt, können nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn auf die Leistungen des Vereins ein Rechtsanspruch besteht.
mehrEin Ersatzanspruch nach § 34 Abs. 1 SGB II setzt ein sozialwidriges Verhalten voraus.
mehrIn Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf kann eine Vermietung an sog. Gesundheitstouristen unzulässig sein, denn damit wird der Wohnraum zweckentfremdet.
mehrObwohl er eine Versicherung gegen infektionsbedingte Betriebsschließungen abgeschlossen hatte, bekommt ein Gastwirt daraus keine Entschädigung für seine coronabedingten Umsatzausfälle. Ob eine Versicherung für die Folgen von Corona zahlen muss, hängt in jedem Einzelfall vom genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen ab.
mehrAusländische Quellensteuer auf Kapitalerträge kann auch auf die inländische Gewerbesteuer angerechnet werden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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