Sommermeier + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft
Herderstr. 26
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WGS Sommermeier GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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Wir beraten und prüfen lösungsorientiert und verstehen uns als Unternehmer für Ihr Unternehmen. So sichern wir Ihnen mit kompetenter Beratung und einem hoch motivierten Team erstklassige und zuverlässige Dienstleistungen zu.
Wir bieten Ihnen ein breites Dienstleistungsspektrum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Unternehmensberatung bis hin zur Wirtschaftsprüfung.
Individuell, professionell und lösungsorientiert.
Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, ihren Kunden eine funktionsfähige SIM-Karte ohne Zusatzkosten zur Verfügung zu stellen. Das gilt auch für eine Ersatzkarte, wenn die aktuelle SIM-Karte z. B. defekt ist oder das Unternehmen selbst den Austausch aus technischen Gründen veranlasst. Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen eine Ersatzkarte immer kostenpflichtig ist, sind unzulässig.
mehrDas Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte zu entscheiden, ob die Verwehrung der Berechtigung(smitteilung), Mittel aus dem (Anspar)Kapital von Altersvorsorgeverträgen für eine Darlehenstilgung als wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG entnehmen zu können, rechtmäßig war.
Wenn ein Wanderarbeitnehmer, der die Anspruchsvoraussetzungen für einen Kindergeldanspruch in Deutschland erfüllt, seinen Antrag auf Kindergeld bei der inländischen Familienkasse erst nach Ablauf der in § 66 Abs. 3 EStG a. F. vorgesehenen sechsmonatigen Ausschlussfrist stellt, kann die Ausschlussfrist auch durch einen nach dem Prinzip der europaweiten Antragsgleichstellung zu berücksichtigenden, im Ausland gestellten Antrag, gewahrt werden.
mehrKapitalanleger, die Geld investiert und Verluste gemacht haben, sollten noch bis Mitte Dezember 2024 eine Verlustbescheinigung für die Einkommensteuererklärung beantragen. Damit lassen sich die Verluste in der Steuererklärung ausgleichen – falls die Aktien bei unterschiedlichen Banken deponiert sind.
mehrSchadensersatzzahlungen, die nicht auf (schuldhaften) Handlungen im Rahmen der beruflichen Aufgabenerfüllung des Steuerpflichtigen beruhen, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Werbungskosten kann nur derjenige abziehen, der die Aufwendungen selbst wirtschaftlich getragen hat.
mehrUnterlagen im Zusammenhang mit Diesel-Fahrzeugen der VW AG dürfen vom Kraftfahrt-Bundesamt herausgegeben werden. Soweit in anderen Unterlagen in einzelnen Aspekten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der VG AG enthalten sein könnten, überwiegt bei der gebotenen Interessenabwägung das öffentliche Bekanntgabeinteresse.
mehrOb Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit – insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule – bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre.
mehrBei der Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden überwiegt regelmäßig das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien die Belange des Denkmalschutzes. Nur wenn besondere Umstände des Denkmalschutzes der Errichtung von Solaranlagen entgegenstehen, darf die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis ausnahmsweise versagt werden.
mehrDas Finanzgericht Baden-Württemberg hatte zu entscheiden, ob Entgelte für die Lieferung von alkoholischen Flüssigkeiten der Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug oder der Versteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG unterliegen.
mehrDas Bundessozialgericht entschied, dass freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren können. Darin liege keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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