Sommermeier + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft
Herderstr. 26
40721 Hilden
WGS Sommermeier GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Herderstr. 26
40721 Hilden
Wir beraten und prüfen lösungsorientiert und verstehen uns als Unternehmer für Ihr Unternehmen. So sichern wir Ihnen mit kompetenter Beratung und einem hoch motivierten Team erstklassige und zuverlässige Dienstleistungen zu.
Wir bieten Ihnen ein breites Dienstleistungsspektrum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Unternehmensberatung bis hin zur Wirtschaftsprüfung.
Individuell, professionell und lösungsorientiert.
Medizinische Erkenntnisse zum Post-COVID-Syndrom reichen mittlerweile aus, um es als Folge einer Berufskrankheit anzuerkennen.
mehrDer Bundesrat hat am 18.10.2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) zugestimmt, mit dem u. a. umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden.
mehrBei einer steuerbegünstigten Betriebsübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG kann der Zurückbehalt von Flächen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs auch dann unschädlich sein, wenn diese mehr als 10 % der Fläche des Betriebs ausmachen.
mehrNach bislang geltendem Recht sind Buchungsbelege 10 Jahre aufzubewahren. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) sieht vor, die Aufbewahrungsfrist für diese Belege auf 8 Jahre zu verkürzen.
mehrBürgergeldempfänger gelten nicht als hilfebedürftig, wenn sie ein (zu) großes Einfamilienhaus gebaut haben und dessen Wert zur Sicherung des Lebensunterhalts nutzen können.
mehrBei der Frage, ob der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeit erschüttert ist, kommt es auf die Gesamtschau aller Umstände an.
mehrEin Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Übersendung von Kontoauszügen in digitaler Form oder Papierform.
mehrEs bestehen keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Regelung des § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStG in der Fassung vom 12.12.2019, die den Kindergeldanspruch für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer an Bedingungen wie Erwerbstätigkeit knüpft.
mehrIm Bau befindliche Gebäude stellen trotz geplanter Vermietung kein Verwaltungsvermögen im Sinne von § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG dar.
mehrDas Amtsgericht München hat sich mit der Klärung der Schadenshöhe nach der Beschädigung einer angeblichen Designer-Kommode durch ein Umzugsunternehmen befasst.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.