Sommermeier + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft
Herderstr. 26
40721 Hilden
WGS Sommermeier GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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Wir beraten und prüfen lösungsorientiert und verstehen uns als Unternehmer für Ihr Unternehmen. So sichern wir Ihnen mit kompetenter Beratung und einem hoch motivierten Team erstklassige und zuverlässige Dienstleistungen zu.
Wir bieten Ihnen ein breites Dienstleistungsspektrum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Unternehmensberatung bis hin zur Wirtschaftsprüfung.
Individuell, professionell und lösungsorientiert.
Die Betriebsausgabenpauschalen für Schriftsteller und Journalisten sowie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Nebentätigkeiten wurden ab 2023 angehoben.
mehrDas BMF hat die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten bekanntgegeben, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2023 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.
mehrNach den Vorschriften der Fluggastrechteverordnung muss ein Luftfahrunternehmen den Fluggästen im Falle der Annullierung oder großen Verspätung eines Fluges “Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit” anbieten. Bei alkoholischen Getränken handelt es sich jedoch nicht um eine “Erfrischung”.
mehrBeschlüsse, die gegen den Willen eines Wohnungseigentümers von den anderen Eigentümern gefasst wurden, sind gültig. Ein ursprünglicher Genehmigungsbeschluss mit Erlaubnis zum Einbau eines Kamins kann eingeschränkt werden, wenn er keine näheren Festlegungen dazu enthielt, wie die Abluftführung für den Kamin auszusehen habe und wo sie verlaufen solle.
mehrDie Steuertermine des Monats Juni 2023 auf einen Blick.
mehrIm Saarland besteht keine allgemeine Pflicht zur Einfriedung von Grundstücken. Eine Ausnahme besteht, wenn die Einfriedung zum Schutz des Nachbargrundstücks vor wesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist.
mehrVerlusten, die über eine britische General Partnership im Rahmen eines sog. Goldfinger-Modells erlitten wurden, welches rechtskräftig als gewerblich anerkannt wurde, kann nicht nachträglich über § 15a Abs. 5 EStG die Ausgleichsfähigkeit versagt werden.
mehrDie Heranziehung von Ärzten im Rahmen einer Beratungshotline kann auch dann im Rahmen abhängiger – sozialversicherungspflichtiger – Beschäftigungsverhältnisse erfolgen, wenn die Ärztin die jeweils übernommenen Bereitschaftsdienste in ihrem häuslichen Umfeld verrichtet.
mehrSteuerzahler, die für die Pflege des Gartens einen professionellen Helfer beauftragen, können die Kosten der haushaltsnahen Dienstleistungen steuermindernd geltend machen. Voraussetzung ist, dass die beauftragte Hilfe eine ordnungsgemäße Rechnung gestellt hat und der Betrag überwiesen wurde.
mehrDas Finanzgericht Münster nahm Stellung zur Aktivierung eines Brennrechts nach Abschaffung des Branntweinmonopols als immaterielles Wirtschaftsgut und zur Behandlung eines nach § 58a Abs. 4 BranntwMonG von der Bundesmonopolverwaltung gezahlten Ausgleichsbetrags.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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