Erfolg hat immer einen guten Partner

 


Wir beraten und prüfen lösungsorientiert und verstehen uns als Unternehmer für Ihr Unternehmen. So sichern wir Ihnen mit kompetenter Beratung und einem hoch motivierten Team erstklassige und zuverlässige Dienstleistungen zu. 


Wir bieten Ihnen ein breites Dienstleistungsspektrum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Unternehmensberatung bis hin zur Wirtschaftsprüfung. 


Individuell, professionell und lösungsorientiert.



 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 01.02.2023

Zur Besteuerung des auf tageweise vermietete Räume entfallenden Veräußerungsgewinns beim Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum

Der Bundesfinanzhof hat dazu Stellung genommen, ob der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum im Jahr 2018 auch dann nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG in vollem Umfang von der Besteuerung ausgenommen ist, wenn in dem Zeitraum 2012 bis 2017 wiederkehrend einzelne Räume des Gebäudes lediglich an einzelnen Tagen (konkret zwischen 12 und 25 Tagen pro Jahr) an Messegäste vermietet wurden (Az. IX R 20/21).

Wenn ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Reihenhaus innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert werde, sei der Veräußerungsgewinn insoweit nicht gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG von der Besteuerung ausgenommen, als er auf tageweise an Dritte vermietete Räume entfalle.

Eine räumliche oder zeitliche Bagatellgrenze für eine unschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte bestehe nicht. Aufteilungsmaßstab für die Ermittlung des steuerbaren Anteils am Veräußerungsgewinn sei das Verhältnis der Wohnflächen zueinander.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.