Erfolg hat immer einen guten Partner
Wir beraten und prüfen lösungsorientiert und verstehen uns als Unternehmer für Ihr Unternehmen. So sichern wir Ihnen mit kompetenter Beratung und einem hoch motivierten Team erstklassige und zuverlässige Dienstleistungen zu.
Wir bieten Ihnen ein breites Dienstleistungsspektrum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Unternehmensberatung bis hin zur Wirtschaftsprüfung.
Individuell, professionell und lösungsorientiert.
Infothek
Bienenstich kann Dienstunfall sein
Auch ein Bienenstich auf dem Weg zur Dienststelle kann als Dienstunfall anerkannt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, nachdem ein Beamter auf seiner Fahrradfahrt zur Arbeit gestochen worden war.
mehrAGG-Entschädigungsklage einer nicht-binären Person wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen
Die Klage einer nicht-binären Person auf Zahlung einer Entschädigung wegen Benachteiligung aus geschlechtsspezifischen Gründen im Rahmen einer Bewerbung ist rechtsmissbräuchlich, wenn die Person sich offensichtlich nicht ernsthaft auf die Stelle bewerben wollte, sondern es nur auf die Zahlung einer Entschädigung abgesehen hatte.
mehrProjekt „Schneller Gründen“ gestartet - Kombiantrag für Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung
Mit dem Projekt „Schneller Gründen“ sollen Unternehmensgründungen in Deutschland einfacher, schneller und vollständig digital ermöglicht werden. Das teilte das Bundesministerium für Digitales u. Staatsmodernisierung mit.
mehrRuhen des Verfahrens vereinbart: Keine Entschädigung für Verfahrensdauer
Einen Entschädigungsanspruch hat nur, wer selbst Verfahrensbeteiligter des unangemessen verzögerten Verfahrens gewesen ist. Die Haftung ist auf den Rechtsträger des Gerichts beschränkt, bei dem dieses Verfahren geführt wurde. Wer einem Ruhen seines Verfahrens bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zustimmt, kann dafür später keine Entschädigung wegen überlanger Dauer verlangen
mehrÄnderungsmöglichkeiten eines Steuerbescheides durch das Finanzamt wegen Bekanntwerdens neuer Tatsachen
Ein großer Teil der Änderungen von Steuerbescheiden beruht auf der Anwendung des § 173 AO. In dieser Vorschrift sind Regelungen enthalten, die dem Finanzamt die Möglichkeit geben, Steuerbescheide dann zu ändern, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel nachträglich auftauchen, die dem Finanzamt vorher nicht bekannt waren und die zu einer Änderung des bisherigen Steuerbescheides führen können.
mehrWeder Rundfunk- noch Berufsfreiheit verletzt: Teleshoppingsender hat keinen Anspruch auf „Public Value“-Status
Die Anbieterin eines Teleshoppingsenders hat keinen Anspruch auf Aufnahme ihres Programms in die sog. Public-Value-Liste, weil sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen des Medienstaatsvertrags nicht erfüllt.
mehrEinkünfte aus VuV sind keine Einkünfte aus Beschäftigung oder selbstständiger Erwerbstätigkeit - Kein Differenzkindergeld für im anderen Mitgliedstaat wohnende Kinder
Kein Differenzkindergeld für im anderen Mitgliedstaat wohnende Kinder, wenn der Elternteil in Deutschland nur Vermögenseinkünfte erzielt. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 EStG sind keine Einkünfte aus Beschäftigung oder selbstständiger Erwerbstätigkeit
mehrChronisches Fatigue Syndrom: Krankenkassenleistungen auch bei geringeren Evidenzanforderungen
Bei der Beurteilung des Leistungsanspruchs von Patienten mit chronischem Fatigue-Syndrom (CFS) kann auch auf abgesenkte Evidenzmaßstäbe zurückgegriffen werden.
mehrNachweise für die neue E-Auto-Förderung
Das neue Portal für die staatliche E-Auto-Förderung ist nun offiziell online. Wer den Zuschuss beantragen möchte, sollte jedoch die Nachweispflichten beachten: Erforderlich sind die beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide der zum Haushaltsjahreseinkommen beitragenden Personen.
mehrDebitkarte der Sparkasse auf Postweg abgefangen und von Dritten missbraucht – Kunde hat Rückzahlungsanspruch
Kontobelastungen durch unbefugte Geldabhebungen sind grundsätzlich von der Bank auszugleichen, sofern nicht die gesetzlich geregelten Voraussetzungen für eine Haftung des Kontoinhabers vorliegen. Wird eine Debitkarte auf dem Postweg abgefangen und von Dritten missbraucht, muss die Bank den Schaden tragen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
