Sommermeier + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft
Herderstr. 26
40721 Hilden
WGS Sommermeier GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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Wir beraten und prüfen lösungsorientiert und verstehen uns als Unternehmer für Ihr Unternehmen. So sichern wir Ihnen mit kompetenter Beratung und einem hoch motivierten Team erstklassige und zuverlässige Dienstleistungen zu.
Wir bieten Ihnen ein breites Dienstleistungsspektrum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Unternehmensberatung bis hin zur Wirtschaftsprüfung.
Individuell, professionell und lösungsorientiert.
Wer sein Darlehen vorzeitig zurückzahlt, muss an das Kreditinstitut in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Dies gilt jedoch nicht, wenn es an der notwendigen Klarheit im Darlehensvertrag mangelt.
mehrWer seine Wohnung oder sein Haus untervermietet, sollte einige Regeln kennen und beachten, um sich nicht der Steuerhinterziehung verdächtig zu machen.
mehrEin Vermieter kann von einem Mieter mit Behinderung nicht verlangen, dass dieser seinen Therapie- oder Assistenz-Hund nicht mehr in der angemieteten Wohnung bzw. auf der mitvermieteten Terrasse hält.
mehrWenn der Vorgesetzte einem Mitarbeiter kurz vor Ablauf der Probezeit die Übernahme zusagt, aber anderthalb Wochen später das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit dennoch kündigt, verhält er sich treuwidrig.
mehrVermögensverwaltende Personengesellschaften können durch Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft einkommensteuerrechtlich als gewerblich gelten (sog. „Aufwärtsabfärbung“).
mehrDie Vermietung und der Verkauf nicht existenter Seefrachtcontainer kann zu sonstigen Einkünften i. S. des § 22 des Einkommensteuergesetzes (EStG) führen.
mehrWenn ein Urlaub nicht wie geplant verläuft, weil z. B. man als Arbeitnehmer selbst krank wird oder das Kind erkrankt oder man kommt wegen höherer Gewalt nicht rechtzeitig zurück an den Arbeitsplatz, kann das Konsequenzen haben. Einige wichtige arbeitsrechtliche Regelungen für solche Fälle im Überblick.
mehrEs besteht kein Anspruch auf volle Vergütung des Vermittlers bereits mit der Zusage des Studienplatzes durch die Universität.
mehrDie Vermietung fremden Grundbesitzes ist für die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG auch dann schädlich, wenn die Vermietung ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt.
mehrWerden im Rahmen eines Erbfalls begünstigte Gesellschaftsanteile erworben, ist für die Gewährung der Erbschaftsteuerbefreiung nach § 13a des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) die Lohnsummenregelung zu beachten.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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