Sommermeier + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft
Herderstr. 26
40721 Hilden
WGS Sommermeier GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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Wir beraten und prüfen lösungsorientiert und verstehen uns als Unternehmer für Ihr Unternehmen. So sichern wir Ihnen mit kompetenter Beratung und einem hoch motivierten Team erstklassige und zuverlässige Dienstleistungen zu.
Wir bieten Ihnen ein breites Dienstleistungsspektrum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Unternehmensberatung bis hin zur Wirtschaftsprüfung.
Individuell, professionell und lösungsorientiert.
Die Steuertermine des Monats Dezember 2023 auf einen Blick.
mehrStaatliche Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz scheiden aus, wenn der Geschädigte sich leichtfertig selbst gefährdet hat.
mehrDer Eigentümer eines Kfz, der auf einem privaten Parkplatz Randsteine überfährt, die dazu dienen, die Parkflächen zu begrenzen, kann von dem Betreiber bzw. Eigentümer des Parkplatzes keinen Ersatz für hierdurch eingetretene Schäden geltend machen. Die Verkehrssicherungspflicht des Parkplatzeigentümers verlangt keine Schutzvorkehrungen hiergegen.
mehrDer Bundesfinanzhof hatte bzgl. der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs zu entscheiden, ob eine die Grunderwerbsteuer auslösende Anteilsübertragung ordnungsgemäß i. S. d. § 16 Abs. 5 GrEStG angezeigt wurde.
mehrDer Bundesgerichtshof hat diffuse Abschluss- und Vermittlungskosten in Riester-Altersvorsorgeverträgen für rechtswidrig erklärt.
mehrWenn auf einer Eigentümerversammlung in einem Beschluss über eine Sonderumlage ein „ca.-Betrag“ angegeben wird, ist der Beschluss nicht wegen mangelnder Bestimmtheit nichtig. Er kann aber angefochten werden.
mehrDas Finanzgericht Hamburg nahm Stellung zum Vorsteuerabzug aus Subunternehmerrechnungen, insbesondere zur eingeschränkten Geltung des Grundsatzes der Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer.
mehrDie Aufforderung der Finanzbehörde zur Vorlage eines Gesamtjournals, in dem auch nicht aufbewahrungspflichtige E-Mails aufgelistet bzw. nach den Vorgaben der Finanzverwaltung dargestellt werden sollen, überschreitet die Befugnisse der Finanzverwaltung und ist damit rechtswidrig.
mehrMit den Maßnahmen eines vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) sollen die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung entlastet werden. Derzeit wird an der Erstellung des Referentenentwurfs für das BEG IV gearbeitet.
mehrDie Teilungsversteigerung der im gemeinsamen Eigentum der Eheleute stehenden Ehewohnung ist während der Trennungszeit grundsätzlich zulässig. Maßgeblich kommt es aber auf die Umstände des Einzelfalls an.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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