Sommermeier + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft
Herderstr. 26
40721 Hilden
WGS Sommermeier GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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Wir beraten und prüfen lösungsorientiert und verstehen uns als Unternehmer für Ihr Unternehmen. So sichern wir Ihnen mit kompetenter Beratung und einem hoch motivierten Team erstklassige und zuverlässige Dienstleistungen zu.
Wir bieten Ihnen ein breites Dienstleistungsspektrum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Unternehmensberatung bis hin zur Wirtschaftsprüfung.
Individuell, professionell und lösungsorientiert.
Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 wurde am 27.11.2024 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 365) verkündet. Somit gelten ab 01.01.2025 neue Werte. Bei den Rechengrößen gibt es ab 2025 keine Unterscheidung mehr in West und Ost.
mehrDer Bundesgerichtshof hat sich erneut mit der Frage befasst, in welchem Umfang Kinder im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu Unterhaltsleistungen für ihre Eltern herangezogen werden können.
mehrDarf das Finanzamt beim Vermieter Mietverträge trotz Datenschutz-Grundverordnung anfordern? Der Bundesfinanzhof hat Stellung genommen, ob die gesetzlichen Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen im steuerlichen Ermittlungsverfahren durch die DSGVO eine Einschränkung erfahren.
mehrDie durch das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vom 09.12.2020 eingefügte Pauschalierungsregelung des § 33 Abs. 2a EStG ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2021 anzuwenden.
mehrTeilzeitbeschäftigte dürfen bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt bzw. schlechter bezahlt werden als Vollzeitbeschäftigte, wenn die Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.
mehrDurch die Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 im Bundesgesetzblatt vom 05.12.2024 sinkt ab dem 06.12.2024 der Durchschnittssatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 (2. Alt.) UStG.
mehrDer sonntägliche Verkauf von Dekorationsartikeln und Christbaumschmuck in einem Gartenmarkt verstößt nicht gegen das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, weil diese Waren dem Randsortiment zuzurechnen sind.
mehrDer Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2025 unverändert 5,0 Prozent betragen.
mehrAuch wenn Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer für deren Unternehmen (wirtschaftliche Tätigkeit) abgegeben wird, handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands im Sinne des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG.
mehrDas Amtsgericht Frankfurt belegte einen Kfz-Fahrer mit festgestellter Blutalkoholkonzentration von 1,32 ‰ wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr mit einer Geldstrafe und ordnete die Entziehung der Fahrerlaubnis an. Seine Erklärung, ein paar Schnaps-Pralinen gegessen zu haben und nichts von dem alkoholischen Inhalt der Pralinen bemerkt zu haben, wertete das Gericht als nicht glaubhafte Schutzbehauptung.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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